AGB's

AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen --- Hundebetreuung - Die Hundlinge

 

1)    Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt, sowie ausreichend Floh und Zeckenschutz verfügt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.

 

2)    Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht inkl. Fremdbetreuung.

 

3)    Der Hundehalter versichert, dass sein Hund ordnungsgemäß bei dessen zuständiger Behörde angemeldet ist. Die Steuermarke ist vor Betreuungsbeginn am Halsband bzw. am Geschirr anzubringen.

 

4)    Die Hundebetreuung Die Hundlinge verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.

 

5)    Hält die Hundebetreuung Die Hundlinge eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.

 

6)    In der Regel umfasst das Gassigehen mit den Hunden einen Zeitraum von ca. eineinhalb Stunden. Bei extremer Witterung kann sich dieser Zeitraum vorbehaltlich verkürzen. Das Gassigehen erfolgt im Freilauf, zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Rudelhaltung).

 

7)    Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle oder Weglaufen des Hundes besteht. Die Hundebetreuung Die Hundlinge übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

 

8)    Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht am Gassiservice teilnehmen.

 

9)    Die Hundebetreuung Die Hundlinge schließt keinerlei Versicherungen ab.

 

10)Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch die Hundebetreuung Die Hundlinge erfolgt nicht.

 

11)Der zwischen dem Hundehalter und der Hundebetreuung Die Hundlinge geschlossene Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 

 

12)Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Die Hundebetreuung Die Hundlinge verpflichtet sich, anvertraute Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt, einschließlich des Inventars, Hausrates, Pflanzen, Tiere zu achten. Die Hundebetreuung Die Hundlinge haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Einbruch, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters.

 

Haftung:

13)Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und des Abhol- und Bring-Service durch die Hundebetreuung Die Hundlinge Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

 

14)Die Hundebetreuung Die Hundlinge übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Für Schäden die der Hund während der Betreuung gegenüber Dritten anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.

 

15)Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt die Hundebetreuung Die Hundlinge vertraglich aus.

 

16)Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidungen) am Transportfahrzeug der Hundebetreuung Die Hundlinge haftet der Hundehalter.

 

17)Die Haftung für ein etwaiges Entlaufen sowie ein zu Schaden kommen des/der von der Hundebetreuung Die Hundlinge betreuten Hundes(e) ist ausgeschlossen.

 

18)Der Hundehalter/Eigentümer ist insbesondere darauf hingewiesen, dass trächtige Hündinnen bis zu 10 Tage vor dem Geburtstermin nicht mehr in Betreuung genommen werden.

 

19)Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraumes gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken.

 

Vergütung:

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der aktuellen Preisliste abgerechnet.

Der Hundehalter verpflichtet sich, den kompletten Monatsbeitrag zum 03. eines Monats in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung zu bezahlen (egal ob Urlaub, Brückentage oder Krankheit). 


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Anmeldung
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Schlüsselübergabeprotokoll
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Preisliste
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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